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  Wir danken unseren Kunden und Geschäftspartnern für die gute Zusammenarbeit 2008 und wünschen    Ihnen und Ihren Familien von Herzen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start ins Jahr 2009.                                                                                                                             

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die

Sächsische-Oldtimer-Busflotte Leipzig GmbH

nachfolgend – SOB Leipzig – genannt

 

Allgemeine Hinweise

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Angebote, in denen SOB Leipzig

selbst als Veranstalter auftritt. Für lediglich vermittelte Angebote anderer Veranstalter / Dienstleister gelten         deren allgemeine Geschäftsbedingungen.

 

1. Vertragsabschluß

  Wir sind an einer frühzeitigen Anmeldung im Interesse unserer Kunden interessiert.

Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen (Postweg, Fax oder E-Mail) und wird von SOB Leipzig bearbeitet. Der Kunde erhält ein schriftliches Angebot, welches bei Akzeptanz durch den Kunden zum Vertragsabschluß führt. Dieser Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt. Durch die Unterschriften von SOB Leipzig und dem Kunden wird der Vertrag für beide Parteien verbindlich und die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden anerkannt.

 

2. Zahlungen

Der Kunde ist verpflichtet den Gesamtpreis des Leistungsvertrages bis 3 (drei) Wochen vor Leistungs-

erbringung zu zahlen. Zahlungen gelten als termingerecht, wenn der vereinbarte Vertragspreis auf dem im Leistungsvertrag bezeichneten Konto zur Verfügung steht. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung ist SOB Leipzig berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Stornogebühren zu berechnen.

Kurzfristige Vertragsabschlüsse sind bei freien Kapazitäten möglich, der Gesamtpreis wird bei Vertragsabschluss sofort fällig.

 

3. Leistungen

Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach den im Vertrag verbindlich vereinbarten

Leistungsbeschreibungen. SOB Leipzig verwendet für seine Fahrten historische und andere Fahrzeuge. Durch die erhöhte Anfälligkeit, aufgrund des Alters der  Fahrzeuge, kann es zu unvorhergesehenen Ausfällen kommen. Aus diesem Grunde ist SOB Leipzig berechtigt, die Fahrzeuge gegeneinander auszutauschen. Der Kunde kann daraus keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Sollte während der Fahrt eine Panne auftreten, wird SOB Leipzig alles unternehmen, um die vereinbarte Leistung durch Ersatzstellung zu realisieren.

SOB Leipzig kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zum Schadenersatz verpflichtet werden.
Die am Bus vorhandene Werbung wird vom Kunden akzeptiert. Auf Wunsch kann eine Eigenwerbung des Kunden, nur mit vorheriger Absprache zum Vertragsabschluss, (kostenpflichtig) angebracht werden.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach

Vertragsabschluss notwendig werden und von SOB Leipzig nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen unerheblich sind und das Gesamtkonzept nicht beeinträchtigen. Gegebenenfalls wird SOB Leipzig den Kunden über Änderungen und Abweichungen unverzüglich informieren. SOB Leipzig kann nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen verlangen, wenn sich nachweisbar und unvorhergesehen die Preise für die Beförderungskosten (Mineralölpreise, oder Mehrwertsteuer) erhöht haben.

Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Leistungstermin verlangt werden. Eine zulässige Preiserhöhung hat SOB Leipzig dem Kunden unverzüglich zu erklären.

 

5. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Massgeblich ist der Zugang der Rücktritts-

erklärung bei SOB Leipzig. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann SOB Leipzig eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorbereitungen und für Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich gesparte Aufwendungen und anderweitige Verwendung der Leistung zu berücksichtigen. Die Zahlung der Entschädigung wird wie folgt als prozentualer Anteil des Vertragspreises berechnet:

 

Bis zum 22.Tag vor Leistungsbeginn wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10% vom Bruttobetrag berechnet.

 

ab dem 21. Tag bis zum 11. Tag vor Leistungsbeginn                  30 %

ab dem 10. Tag vor Leistungsbeginn                                          50 %

am Tage des Leistungsbeginns, bei Nichtantritt

bzw. Stornierung zum Leistungsbeginn                                      90 %

 

Eventuell anfallende Gebühren z.B. Stornogebühren für vereinbarte Leistungen anderer Anbieter (Bootsfahrten, andere Busunternehmen usw.) richten sich nach deren AGB.

 

6. Rücktritt und Kündigung durch SOB Leipzig

SOB Leipzig kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch

SOB Leipzig die Leistungserbringung nachhaltig stört oder die Leistungserbringung durch ein vertragswidriges Verhalten erheblich eingeschränkt wird. Kündigt SOB Leipzig aus den vorgenannten Gründen, behält SOB Leipzig den Anspruch auf den Vertragspreis. Zugunsten des Kunden können ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Vertragsleistungen verrechnet werden. Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.

 

Erschwerte Bedingungen, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch unvorhergesehene Umstände wie Unwetter, Glatteis, Streik, innere Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen oder gleichgestellte Fälle berechtigen beide Vertragspartner zur Kündigung. Im Falle einer Kündigung/ Ausfall der Fahrt – aus den unvorhergesehenen Gründen können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden und der Kunde erhält seine An-/Bezahlung zurück.

 

7. Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen

mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Bei Auftreten eines Mangels sind Beanstandungen unverzüglich vor Ort, an SOB Leipzig - vertreten durch den amtierenden Fahrer, zu melden. Unterläßt der Kunde diese Meldung schuldhaft oder wird eine Beanstandung zu einem späteren Zeitpunkt gemeldet, ist der Anspruch auf Minderung verwirkt.

 

8. Nachberechnung

   Sollte vom Kunden die vertraglich vereinbarte Nutzungszeit überschritten werden, sowie andere Leistungen vom Vertrag abweichen, so werden diese dem Kunden nachberechnet. Der Kunde kann vor Ort mit dem amtierenden Fahrer eine Fahrzeitverlängerung vereinbaren, wenn die Kapazität vorhanden ist. 

Für jede weitere angefangene ½ Stunde Bereitstellung des Busses mit Fahrer werden 50,00 € nach - berechnet. Beschädigungen und grobe Verschmutzungen vom Bus werden kostenpflichtig geahndet.

 

9. Haftung

SOB Leipzig haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die innerhalb und außerhalb des Busses oder

während der Leistungserbringung durch Verschulden des Kunden verursacht werden.

Hierfür haftet ausschließlich der Kunde bzw. der Verursacher. Der Aufenthalt während der Fahrt ist nur in den eingewiesenen Bereichen gestattet und den Anweisungen des vor Ort befindlichen Personals ist Folge zu leisten. Bei grober Störung der Leistungserbringung ist SOB Leipzig, insbesondere der Busfahrer berechtigt, die Fahrt zu beenden.

SOB Leipzig hat in solchen Fällen das Recht auf Schadenersatzansprüche.

 

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen des Vertrages begründet grundsätzlich nicht die

Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

Nebenabsprachen und Änderungen des Vertrages bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

 

11. Gerichtsstand                                                                   

Gerichtstand ist Leipzig – Sitz von SOB Leipzig.        

                     

 

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Stand: 22. Dezember 2008